Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Herdwiesen, Erweiterung West, 1. Änderung“ in Schrozberg

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat Schrozberg hat am 24.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Herdwiesen, Erweiterung West, 1. Änderung“ in Schrozberg einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 24.02.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:

Bebauungsplan Gewerbegebiet Herdwiesen. Erweiterung West, 1.Änderung

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Stadt Schrozberg unter der Internetseite/Internetadresse
schrozberg.de/uebersicht-bauleitplanverfahren/

Während der Dauer der nachfolgenden Frist

 von 14.03.2025
bis einschließlich 14.04.2025

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Schrozberg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

  • Umweltbericht
    Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.
  • Artenschutz
    Das Vorkommen von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten konnte ausgeschlossen werden. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist daher nicht erforderlich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@schrozberg.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Schrozberg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse schrozberg.de/uebersicht-bauleitplanverfahren/ eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Schrozberg, 25.02.2025

2503_Gewerbegebiet Herdwiesen_6479

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Öffentliche Bekanntmachung

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6479-Plan_A3-Auslegung

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6479-Schriftteil-Auslegung

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6479-Schriftteil Anhang 1-Auslegung

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6479-Schriftteil Anhang 2-Auslegung

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Bebauungsplan Gewerbegebiet Herdwiesen. Erweiterung West, 1.Änderung
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