Bei der Bekämpfung von Schadnagern werden entsprechend für die Tiere toxisch wirkende Substanzen eingesetzt. Betroffene Tiere verenden daher in aller Regel zeitnah nach der Aufnahme dieser meist in Lockködern eingebrachte Substanzen. Dabei verendende Tierkadaver sollten sinnvollerweise mit dem Restmüll der geordneten Entsorgung zugeführt werden.
In Bartenstein muss wohl ein Grundstückbesitzer im Moment eine solche Säuberungsaktion durchführen. Kontraproduktiv und hygienisch bedenklich ist es, wenn solche durch eine Bekämpfungsaktion verendeten Tiere – wie im betreffenden Fall Ratten – exponiert am Straßenrand bzw. an einer Überdolung gesammelt und abgelegt werden. Aasfressende Tiere könnten so angelockt werden und möglicherweise durch übertragbare Krankheiten angesteckt werden oder gar selbst durch die toxibschen Substanzen zu Schaden kommen – und auch hygienisch bedenklich wird es, wenn Personen damit in Berührung kommen könnte wie beispielsweise spielende Kinder .
Doch schon allein die Geruchsbelästigung durch den Verwesungsprozess ist eine zum Himmel stickende Sauerei – so etwas macht man schon allein deshalb nicht.
Daher bittet die Ortsverwaltung um künftige Unterlassung – Entsorgen Sie aufgefundene Tierkadaver, wie jetzt hier in diesem Fall Rattenkörper, ordnungsgemäß über die Restmüllentsorgung.
Bildunterschrift
Gruseliger und stinkender Fund in Bartenstein – „Sammelplatz“ mit rund einem Dutzend Rattenkadaver in der Dr.-Röser-Straße in Bartenstein