Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan „Schrozberg 2020" 8. Änderung im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Standorf Süd-West“ nach § 12 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Schrozberg hat am 29.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan „Schrozberg 2020″ 8. Änderung im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Standorf Süd-West“ nach § 12 BauGB gebilligt und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB beschlossen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 28.08.2026, gefertigt vom Ingenieurbüro Harald Jöchner in Schrozberg.
Der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Relevanzeinschätzung liegen ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.
Die Lage des Geltungsbereiches des Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan „Schrozberg 2020″ 8. Änderung im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Standorf Süd-West“ ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan „Schrozberg 2020″ 8. Änderung im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Standorf Süd-West“ wird
vom Montag, 2. November
bis einschließlich Freitag, 4. Dezember 2026
im Rathaus Schrozberg, Zi-101, Krailshausener Straße 15, 74575 Schrozberg, öffentlich zur Einsichtnahme durch jedermann ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt zu den üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan „Schrozberg 2020″ 8. Änderung im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Standorf Süd-West“ unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Schrozberg eingestellt.
Schrozberg, den 30.10.2026
gez. Jacqueline Förderer
Bürgermeisterin
- 2610_Standorf Süd-West

