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80. Geburtstag von Rektor a.D. Dieter Klein
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80. Geburtstag von Rektor a.D. Dieter Klein

 

Bürgermeisterin Förderer besuchte in der vergangenen Woche Rektor a. D. Dieter Klein aus Schrozberg anlässlich seines 80. Geburtstags.

Geboren und aufgewachsen ist der Jubilar in Stuttgart-Rohrbach. Auf Wunsch seines Vaters sollte er den familieneigenen Sanitär-Betrieb übernehmen. Nach einem Semester Ingenieur-Studium entschied sich Herr Klein jedoch, eine neue Richtung einzuschlagen, und wechselte an die Pädagogische Hochschule nach Schwäbisch Gmünd. Dort fand er seine Berufung und studierte Geschichte auf Lehramt.

Nach dem Abschluss seines Studiums wurde er zunächst in Dörzbach eingesetzt, wechselte aber bald nach Wachbach, wo er seine spätere Frau kennenlernte. Neben seiner Unterrichtstätigkeit begann er am Seminar in Bad Mergentheim Referendare auszubilden. Aus dieser Tätigkeit wurde schließlich seine volle berufliche Aufgabe, während er nur noch gelegentlich an der Schule unterrichtete.

Nach rund zehn Jahren in der Lehrerausbildung suchte Herr Klein eine neue Herausforderung und wurde 1989 Rektor der Schule in Schrozberg, ein Amt, das er bis zu seiner Pensionierung 2010 innehatte. In dieser Zeit prägte er die Schulentwicklung entscheidend und legte wichtige Grundlagen für die heutige Struktur. Besonders zu verdanken ist ihm die Weiterentwicklung zur Ganztagesbetreuung.

Herr Klein hat zwei Kinder und erfreut sich sehr an seinen zwei Enkelkindern, die in Ravensburg wohnen, sodass er und seine Frau oft dort zu Besuch sind.

Seinen Geburtstag feierte er am vergangenen Wochenende im Kreise von Familie und Freunden im Gasthof Krone in Niederstetten, zu dem rund 50 Gäste gekommen waren.

Nach wie vor ist Herr Klein sehr ehrenamtlich engagiert. Er ist Ehrenmitglied im Förderkreis Schule, aktiv im Heimatverein Niederstetten, begleitete im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 über Jahre eine Familie aus Pakistan, ist seit rund 30 Jahren Mitglied im Liederkranz Schrozberg im gemischten Chor, im Männerchor und als Schriftführer sowie Kassenprüfer der VHS CR-Land und seit vielen Jahren Lesepate an der Schule in Schrozberg.

Bürgermeisterin Förderer überbrachte zu Ehren des 80. Geburtstages die Glückwünsche der Stadt Schrozberg, verbunden mit einem Präsent und einer Urkunde. Herzlichen Glückwunsch nochmals von dieser Stelle, viel Gesundheit, Glück und weiterhin viel Freude an allen Aktivitäten.

Unser Bild zeigt Herrn Klein beim Besuch von Bürgermeisterin Förderer.

 

Beseitigung und Entsorgung von Hundekot / Anmeldung zur Hundesteuer
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Beseitigung und Entsorgung von Hundekot / Anmeldung zur Hundesteuer

Wer schon einmal in einen Hundehaufen getreten ist, der weiß, wie unangenehm das ist: stinkig, eklig und zudem noch möglicherweise gesundheitlich gefährlich

Wer einen Hund hält, der muss auch seine „Hinterlassenschaften“ vom Gehweg, aus Grünstreifen und auch aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo bedenkliche Erreger wieder in den menschlichen Nahrungskreislauf gelangen könnten, entfernen. Dann steht dem Frieden zwischen Hundehaltern und den Anderen nichts im Wege. 

Zudem sind nach § 11 der PolVO sind Hunde im Innenbereich und auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Nach § 12 der PolVO hat der Halter und Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Doch es sind bei weitem nicht alle Hundehalter, sondern meist nur wenige, wegen denen wieder einmal auf die Pflichten der Hundehalter hingewiesen werden muss. Deshalb sollen sich gerade und insbesondere die "schwarzen Schafe" unter den Hundehaltern von diesem Appell angesprochen fühlen.

Eine „Verunreinigung“ durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Anzeigefall zur Festsetzung eines Bußgeldes führt. Deshalb sollten nach Meinung aller ordentlichen Hundehalter die wenigen „Schlamper“ unter den Hundeliebhabern durchaus empfindlich bestraft werden – so würden die Richtigen zur Rechenschaft gezogen werden und nicht allgemein die Hundehalter unter „Generalverdacht“ gestellt.

Und bitte beachten Sie eines: Wenn Sie sich schon die Mühe machen und den Haufen Ihres Vierbeiners eintüten, dann aber die Hundekottüte samt Inhalt in Wald und Flur wegschmeißen, haben Sie noch mehr falsch gemacht, als wenn Sie nur den Hundehaufen hätten liegen lassen – solche Zeitgenossen gibt es tatsächlich ?!

Bitte beachten Sie weiter: 

Nach der Hundesteuersatzung erhebt die Stadt Schrozberg für jeden über drei Monate alten Hund eine Hundesteuer. Die Steuerschuld für das Rechnungsjahr 2025 entstand am 1. Januar 2025. Wird ein Hund nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Hundehalter, die ihr Tier noch nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, werden aufgefordert, diese Meldung baldmöglichst vorzunehmen. Sämtliche An- und Abmeldungen sind innerhalb eines Monats nach Beginn oder Beendigung der Hundehaltung bei der Stadt Schrozberg, Ricardo Gregorio, Tel. 07935/707-43 anzuzeigen.

Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund, 72,- €. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 144,- €. 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anzeigepflicht nicht nachkommt. Solche Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet 

Wohnungen für Anschlussunterbringungen von Flüchtlingen weiterhin gesucht!
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Wohnungen für Anschlussunterbringungen von Flüchtlingen weiterhin gesucht!

Die Stadt Schrozberg sucht weiterhin Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt appelliert daher an Eigentümer von leerstehendem oder frei werdendem Wohnraum in der Gesamtstadt und bittet um Kontaktaufnahme. Das Mietverhältnis kann dann gegebenenfalls wahlweise mit den betroffenen Personen/ Familien selbst oder auch gerne mit der Stadt abgeschlossen werden. Gegebenenfalls kann für wiedervermieteten, bisher leer stehenden Wohnraum unter bestimmten Bedingungen auch eine Wiedervermietungsprämie im Rahmen der Wohnraumoffensive des Landes Baden-Württemberg bezogen werden.

Bitte melden Sie Ihre Wohnungsangebote mit einem Grundriss (dieser würde uns die Vorplanung erheblich erleichtern), Angaben zur Wohnungsgröße, Lage und Mietkonditionen an die Stadt Schrozberg, Krailshausener Str. 15, 74575 Schrozberg – Helmut Hüttner, Tel. 07935/707-20, oder helmut.huettner@schrozberg.de

 

 

 

Neues aus dem Städtischen Kindergarten Haus am See
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Neues aus dem Städtischen Kindergarten Haus am See

 

Laternenfest 2025

Schön war wieder unser Laternenfest mit unseren schönen Eulenlaternen am Donnerstag den 6. November im und um unser "Haus am See".

Alle Familien des Kindergartens trafen sich zu einem Umtrunk bei Punsch, Glühwein und kulinarischem Fingerfood .

Der Abend wurde Dank der guten Stimmung zu einem wunderschönen Erlebnis für alle!

Der Elternbeirat bedankt sich bei allen Eltern  die durch Mithilfe,Spenden und Teilnahme zu diesem schönen Abend beigetragen haben.

Danke auch an die Schule Schrozberg,für die Nutzung des Vorplatzes am Haupteingang!

Es grüßt herzlich das Team aus der Piratengruppe,Schatzinsel und Regenbogeninsel

 

Weihnachtskonzert mit: Lady Cat & The Roaring Tigers  White Christmas
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Weihnachtskonzert mit: Lady Cat & The Roaring Tigers White Christmas

Samstag, 06. Dezember 2025 im Kultursaal im Schloss Schrozberg

 

 

Beginn ist um 19.30 Uhr; Einlass: 18.30 Uhr

 

 

THE BEST OF SWING ON CHRISTMAS

 

Die 8-köpfige Swing Band LADY CAT & the ROARING TIGERS treten mit einem unterhaltsamen Programm aus allen Jahrzenten des Jazz & Swing auf.

 

Die Band und die Sängerin Rebecca-Madeleine Katz besticht durch hervorragende Solisten, wie den Arrangeur, Trompeter und Sänger der Band Andy Lawrence, die beiden Saxophonisten Pierre Paquette und Axel Schmitt runden die Frontline mit ihrem satten Ton ab. Die Rhythmusgruppe der Band bilden Harald Schwer am E-Piano, Helmut Siegle am Bass, sowie Gründungsmitglied Bernard Flegar am Schlagzeug.

 

Das Publikum kann sich auf unterhaltsame swingende Jazzabende freuen, mit Musik aus einer Zeit, als Count Basie, Ella Fitzgerald, Frank Sinatra, Duke Ellington oder Benny Goodman noch die großen Stars der Hitparaden waren.

Zur Weihnachtszeit gezuckert mit Swing Klassikern wie White Christmas, The Christmas Song, Santa Baby oder Have Yourself A Merry Little Christmas.

 

 

 

Es wird bewirtet mit Leckereien und Getränken.

 

 

 

Der Eintritt beträgt im Vorverkauf 17 Euro, an der Abendkasse 19 Euro.

 

 

 

Karten gibt es beim Veranstalter, der Stadt Schrozberg, Krailshausener Straße 15, 74575 Schrozberg, Zimmer 106, Tel. 07935/707-23, www.stadt-schrozberg.de, info@schrozberg.de

 

 

 

 

Aufruf: Wer übernimmt das Weihnachtsmarkt-Café am Samstag?
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Aufruf: Wer übernimmt das Weihnachtsmarkt-Café am Samstag?

Liebe Vereine, liebe Schulen und alle anderen Interessenten,

für den Weihnachtsmarkt am Samstag, 13. Dezember, suchen wir noch dringend eine Gruppe, die das Weihnachtsmarkt-Café im Foyer des Rathauses von 15:00 bis 17:30 Uhr übernimmt.

Das Café ist immer ein beliebter Treffpunkt für Besucherinnen und Besucher – es wäre sehr schade, wenn es in diesem Zeitraum geschlossen bleiben müsste.

Der Einsatz lohnt sich: Die Einnahmen können selbstverständlich für eure Klassenkasse, Vereinsarbeit oder Projekte verwendet werden.

Wer Lust hat, das Café zu übernehmen, meldet sich bitte baldmöglichst bei
manuela.schlecht@schrozberg.de oder 07935/707-27.

Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung und euer Engagement!

 

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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