Brandeinsatz in Spielbach

Brandeinsatz in Spielbach

Am Mittwoch, den 12. Februar alarmierte die Leistelle Schwäbisch Hall die Feuerwehr Schrozberg mii den Abteilungen Leuzendorf, Spielbach und der Hauptabteilung sowie weitere Einsatzkräfte der Führungsgruppe Nord kurz vor 11 Uhr.

Alarmierungsgrund für eine so relativ umfangreiche Alarmierung war ein angenommener Scheunenbrand in der Ortsmitte von Spielbach.

Die ersteintreffenden Einsatzkräfte aus Spielbach konnten sich einen Vorteil in Bezug auf die Einsatzstelle zu Nutze machen, denn die befand sich direkt vor deren Magazin und in unmittelbarer Nähe zum Feuerlöschbehälter, so dass kurze Wege eine schnelle Wasserabgabe möglich machten. Sie kümmerten sich zunächst um das Ablöschen eines Holzunterstandes, der an die Scheune des benachbarten Grundstückes angebaut und offenes Feuer offenkundig war. Auch aus der Scheune trat Qualm aus. Daher übernahmen die nachfolgend eintreffenden Einsatzkräfte eine Erkundung mit Löschangriff in das Scheunengebäude. Schnell stellte sich dabei heraus, was bei den Einsatzkräften vermutet worden war: der Rauch, der beim Brand am Holzunterstand entstand, war über die Dachtraufe sowie weitere Gebäudeöffnungen in die Scheune gelangt – ein Übergreifen das Brandes war aber noch nicht erfolgt.

Damit war die Brandstelle überschaubar und die angerückten Kräfte der Führungsgruppe Nord sowie auch die nachalarmierte Feuerwehrabteilung Schrozberg-West konnten damit ihren Einsatz wieder beenden.

Die vor Ort befindlichen Wehrleute kümmerten sich um Glutnester in der Verschalung des Holzunterstandes, die auch teilweise schon in das dort gelagerte Brennholz vorgedrungen waren.

Die Polizei kam ebenfalls vor Ort und nahm umgehend Ermittlungen zur Brandursache auf.

Nach Abschluss der Nachlöscharbeiten konnten auch weiteren Wehrleute den Einsatz beenden.

 

Brandeinsatz in Spielbach Read More »

Finissage "Kunstfische überall" im Kunstzoo mit Vortrag 23.02.25 um 15 Uhr

Finissage „Kunstfische überall“ im Kunstzoo mit Vortrag 23.02.25 um 15 Uhr

Lichtbildvortrag von Fred Piehl zur Finissage der Ausstellung „Kunstfische überall“

„Der Fisch und die Surrealisten“

Schon seit er in der Schule von „Dada“ und Surrealismus gehört hat, interessierte sich Fred Piehl sehr dafür.

Ganz besonders für Dali.

Dann auch nach und nach für die anderen Surrealisten.

Er hat viele Museen und Ausstellungen der Surrealisten gesehen.

Der Vortrag findet am 23.02.2023 um 15 Uhr  im Kunstzoo statt (obere Räume zum alten Büchereiaufgang im Rathaus Schrozberg hinauf, in denen sich der Kunstzoo von Martin Schwarz befindet.) Der Aufgang befindet sich gegenüber des Haupteinganges Rathaus im Schloss.

 

Finissage „Kunstfische überall“ im Kunstzoo mit Vortrag 23.02.25 um 15 Uhr Read More »

Liederkranz Schrozberg

Der Liederkranz Schrozberg informiert

Gemischter Chor:  

Die nächste Probe findet am Dienstag, den 18. Ferbruar 2025 von 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr im ev. Gemeindehaus mit Beate Oppold statt. Neue Sängerinnen und Sänger sind uns wie immer recht herzlich willkommen.

Männerchor:

Aktuell keine Termine

 

Vorschau (bitte Termin merken):

Ordentliche Mitgliederversammlung am Montag, 31. März 2025 um 19.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus

 

Die Veröffentlichung der satzungsgemäßen Einladung mit Tagesordnung erfolgt zeitnah.

 

 

  

Aktuelle Infos auch auf der Homepage des Vereins unter www.liederkranz-schrozberg.de

Liederkranz Schrozberg Read More »

Angelsportverein Bartenstein-Ettenhausen

Jahreshauptversammlung des
ASV Bartenstein-Ettenhausen am 14. Februar 2025
um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Riedbach

Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung ergeht hiermit herzliche Einladung.

Folgende Tagesordnung ist für den Abend vorgesehen:

1.     Begrüßung 

2.     Totenehrung

3.     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung

4.     Feststellung der Tagesordnung und der Stimmberichtigten

5.     Bericht des 1. Vorstandes

6.     Bericht Gewässerwart

7.     Bericht Jugendwart

8.     Bericht Kassierer

9.     Bericht der Kassenprüfer

10.  Entlastung der Vorstandschaft und des Kassierers

11.  Wahlen

13.  Mitgliederentwicklung und  Ehrungen

15.  Termine und Aktivitäten 2025

17.  Anträge seitens der Mitglieder und Verschiedenes

18.  Schlussworte


Anträge für die Tagesordnung sind schriftlich bis zum 07.02.2025 an die Vorstandschaft (Stefan Fritz oder Hartmut Ley) zu richten.

 

Angelsportverein Bartenstein-Ettenhausen Read More »

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen


Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.


Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.


Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Read More »

Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl zum 21. Bundestag am Sonntag, den 23. Februar 2025

 

 

  Stadt Schrozberg   Wahlkreis (Nummer und Name)

 

268 Schwäbisch Hall – Hohenlohe

 Wahlbekanntmachung

 

 

1.   Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag            statt.

     Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.         Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk Bezeichnung/Lage des Wahlraums

001-01 Schrozberg-Süd Sitzungssaal / Rathaus Schrozberg

001-03 Schrozberg-Ost Kultursaal / Rathaus Schrozberg

002-02 Schrozberg-Nord Foyer / Rathaus Schrozberg

003-03 Bartenstein/Ettenhausen/Riedbach Dorfgemeinschaftshaus Riedbach

005-05 Heiligenbronn/Spielbach Dorfgemeinschaftshaus Heiligenbronn

006-06 Leuzendorf/Schmalfelden Ortszentrum Leuzendorf

 

 

       In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr im Wappensaal/Konferenzraum Akademie Schrozberg im 1. Oberbeschoss des Rathauses zusammen.

3.  Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

     Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

       Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

     Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)  für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b)  für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.        

 

     Der Wähler gibt

     seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

     und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

       Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.  Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.  Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

     a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)    durch Briefwahl

teilnehmen.

       Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.  Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

       Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

 

Ort, Datum

Schrozberg, den 7. Februar 2025

 

 

Die Gemeindebehörde

 

Ausgefertigt im Orginal

Jacqueline Förderer

Bürgermeisterin

 

Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl zum 21. Bundestag am Sonntag, den 23. Februar 2025 Read More »

Aktuelles aus dem Lesetreff

Aktuelles aus dem Lesetreff

Demokratieförderung – das war die große Überschrift über dem Argumentationstraining, das am vergangenen Dienstag im Lesetreff und in der Schule stattgefunden hat.

Dazu waren 5 Trainer vom gemeinnützigen Verein apropolis in Schrozberg.

Die beiden 9.Klassen haben an diesem intensiven Workshop teilgenommen, der wir in Kooperation mit der Schule Schrozberg und Herrn Gundling initiiert haben.

Es gab Übungen zum Thema Respekt – respektvoller Umgang miteinander, die Schüler haben Gesprächsregeln erarbeitet. Dann ging es um das Thema eigene Werte und was diese mit dem „roten Knopf“ den Triggerpunkten zu tun haben. Die Schüler haben sich intensiv damit auseinandergesetzt was eigentlich Toleranz und Akzeptanz genau bedeuten und wie all diese Themen uns unterstützen, damit es gelingt sich „richtig zu streiten“.

In der letzten Übung „Stress im Parlament“ hatten die Jugendlichen die Aufgaben sich zunächst in drei Parteien zu einigen, für was sie 100.000€ für Schrozberg ausgeben würden. Es gab eine Vorschlagsliste mit Preisen. Anschließend sollten sie sich im Stadtparlament darüber einigen und dieses Ergebnis vor der Presse rechtfertigen.

Wir waren sehr beeindruckt von den Schüler*Innen. Sie haben das zuvor gelernte umgesetzt, diskutiert und sind zu einem Ergebnis gekommen. Und das Geld haben Sie vor allem für Senioren, kleine Kinder und Blühstreifen investiert und nicht für einen Skaterpark oder Fenster in ihrer Schule.

Uns hat es, gerade jetzt, großen Mut gemacht, zu erleben wie die Jugendlichen miteinander umgehen, für welche Werte sie sich einsetzen und dass eine sehr große Anzahl hier im Ort engagiert ist.

Herzlichen Dank an Herrn Stahl von der Raiba und Frau Gunhild Müller, die diesen Workshop finanziell unterstütz haben.

 

Aktuelles aus dem Lesetreff Read More »

VHS-Kurs Spanisch  mit Vorkenntnissen Achtung neuer Beginn  Dienstags von 19 bis 20:30 Uhr  Beginn: 25. Feb. 2025

VHS-Kurs Spanisch mit Vorkenntnissen Achtung neuer Beginn Dienstags von 19 bis 20:30 Uhr Beginn: 25. Feb. 2025

Spanisch liegt absolut im Trend! Ob für Urlaub oder Beruf, hier können Sie diese Sprache von Grund auf bei einer Muttersprachlerin erlernen.

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Gerne unter www.vhs-crailsheim-land.de. Oder per Mail an manuela.schlecht@schrozberg.de oder telefonisch unter 07935/707-27.

Mindestteilnehmer: 5 Personen

dienstags, 19 bis 20:30 Uhr

Neuer Beginn: 25. Feb. 2025, 10 -mal

Kursleitung: Blanca Schmidhuber

Kursort: Musiksaal Schule Schrozberg, Schrozberg

Kursgebühr: EUR 55,00 

 

VHS-Kurs Spanisch mit Vorkenntnissen Achtung neuer Beginn Dienstags von 19 bis 20:30 Uhr Beginn: 25. Feb. 2025 Read More »

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner Skip to content