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Landtagswahl am 8.
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Landtagswahl am 8., März 2026 -Wahlscheinanträge

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur bevorstehenden Landtagswahl am Sonntag, den 8. März 2026 kann wie gewohnt die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Sie  können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und noch viel einfacher mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Hier sind dann die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Wir bieten darüber hinaus ab dem Versand der Wahlbenachtigungsbriefe für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.schrozberg.de an. Beim Aufruf der Verlinkung über den Bannerbereich oder die entsprechende Verlinkung auf der Homepage erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular übertragen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis und der Antrag wird digital generiert.
Auch hier steht es Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@schrozberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden

Kontaktmöglichkeiten: Einwohnermeldeamt Yvonne Krämer oder Michele Löhr, 07935/707-22 bzw. yvonne.kraemer@schrozberg.de oder michele.loehr@schrozberg.de bzw. Helmut Hüttner, 07935/707-20 oder helmut.huettner@schrozberg.de

 

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Aktuelles

Gigabitkommune@BW

Schrozberg als „Gigabitkommune@BW“ ausgezeichnet. Der Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl hat am 25. Juli 2025 erstmals die neu geschaffene

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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