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Wir suchen Sie – als Mitarbeiter*in (w/m/d) im Steueramt

 

Ihre Aufgaben sind die Veranlagung zur Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer sowie weiterer Gebühren und Beiträgen sowie die komplette Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen.

Die Anstellung erfolgt unbefristet mit einem Beschäftigungsumfang möglichst in  Vollzeitbeschäftigung. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) Entgeltgruppe 7.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an die Stadt Schrozberg, Postfach 1 44, 74573 Schrozberg oder an helmut.huettner@schrozberg.de. Fragen beantwortet Ihnen Helmut Hüttner, Tel. 07935/707-20 oder helmut.huettner@schrozberg.de

Ausführliche Informationen zu unserer Stadt sowie zu dieser Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage unter www.schrozberg.de.

 

Feuerwehr wird nach Blaufelden-Wiesenbach alarmiert
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Feuerwehr wird nach Blaufelden-Wiesenbach alarmiert

Am Sonntag, den 4. Januar 2026 alarmierte die Leitstelle Schwäbisch Hall neben der Feuerwehr Blaufelden und Wiesenbach auch die Feuerwehr Schrozberg gegen 11.45 Uhr.

Grund war die Unterstützung des Rettungsdienstes in einem medizinischen Notfall, bei der die zu versorgende Person dann über die Drehleiter aus dem Gebäude transportiert wurde.

 

Wahlhelfer gesucht
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Wahlhelfer gesucht

Wir bitten dringend um Ihre unterstützende Mithilfe für die Landtagswahl am Sonntag, den 8. März 2026

Die letzte Landtagswahl war am 14. März 2021, so dass 2026 wieder die im 5-järhigen Turnus erfolgenden Neuwahlen stattfinden müssen. Der Landtag Baden-Württemberg hat hierfür Sonntag, den8. März 2026 als Wahltag bestimmt.

Zur Durchführung der Wahlen sowie zur Ermittlung der Wahlergebnisse ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe von ehrenamtlich engagierten Wahlhelfern angewiesen, denn jeder Wahlvorstand muss mit mindestens 8 – 10 Personen ausgestattet werden, und das für jeden Stimm-Wahlbezirk – insgesamt sechs an der Zahl – sowie den Briefwahlvorstand, wobei das Stimmenaufkommen hier in den vergangenen Jahren sehr deutlich nach oben gegangen ist.

Zur Mitarbeit kann eigentlich jeder herangezogen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht selbst als Wahlbewerber/in antritt. Es wäre aber doch sehr viel mehr zuträglich, wenn sich Personen freiwillig zu diesem demokratischen Amt berufen fühlen.

Für die Schrozberger Wahlbezirke suchen wir noch mehrere Helfer.

Deshalb bitten wir Sie, liebe Schrozbergerinnen und Schrozberger, sich freiwillig zu engagieren – melden Sie sich doch einfach bei uns, wir freuen uns über jede Unterstützung. Die Zeiten, die Sie sich vornehmen müssten, wäre eine Schichtzeit entweder von 7.45 – 13  Uhr oder 12.45 – 18 Uhr sowie ab 18 Uhr die Vornahme der Ergebnisfeststellung im jeweiligen Wahlbezirk für alle Wahlhelfer, was üblicherweise bis 19 Uhr abgeschlossen sein dürfte. Der Briefwahlvorstand kommt am Nachmittag des Wahltages (Uhrzeit noch nicht festgelegt) zusammen und dürfte ebenfalls bis 19 Uhr das Zählgeschäft abgeschlossen haben.

Fragen zum Wahlhelferdienst beantworten wir Ihnen gerne, melden Sie sich doch einfach bei Eugenia Schell-Lang, Tel. 07935/707-25 oder eugenia.schell-lang@schrozberg.de bzw. Helmut Hüttner, Tel. 07935/707-20 oder unter helmut.huettner@schrozberg.de.

 

Christbaumsammelaktion der Jugendfeuerwehr am 10. Januar 2026
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Christbaumsammelaktion der Jugendfeuerwehr am 10. Januar 2026

          Die Jugendfeuerwehr Schrozberg sammelt am Samstag, den 10.01.2026 ab ca. 9:45 Uhr die ausgedienten Weihnachtsbäume in Schrozberg ein. Die Sammelaktion ist wie immer kostenlos.
Über eine kleine Spende freuen wir uns jedoch sehr.
  Bitte legen Sie Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum, frei von Lametta oder Schmuck, bis spätestens 9:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand ab. Bitte wie in den Vorjahren nach Möglichkeit keine Spenden am Baum anbringen.
Wir werden bei Ihnen klingeln. Vielen Dank im Voraus.   Rückfragen gerne an Jugendfeuerwehrwart Andreas Höfer unter 0151 617 20 200 oder an jugendfeuerwehr@feuerwehr-schrozberg.de

 

Interessensgemeinschaft  Feuersteine und Höhlen
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Interessensgemeinschaft Feuersteine und Höhlen

 

Die Interessensgemeinschaft

„Feuersteine und Höhlen“ öffnet

im Jahr 2026 das  erste Mal am

Sonntag, den 11.01.26 von 13.30 –

17.30 Uhr ihre Dauerausstellung im

alten Rathaus in Schmalfelden.

Der Eintritt ist frei.

Wir sind bestens gerüstet und danken

allen Besucher die im Jahr 2025 da waren.

Gerne nehmen wir ab sofort wieder

Gruppen – Anmeldungen für 2026

entgegen mit dem Hinweis, dass auch

Dolinen – Wanderungen möglich sind.

 

Neujahrswünsche der Bürgermeisterin
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Neujahrswünsche der Bürgermeisterin

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zum Beginn des neuen Jahres 2026 möchte ich Ihnen von Herzen alles Gute wünschen. Möge dieses Jahr für Sie und Ihre Familien ein Jahr voller Gesundheit, Zuversicht und Glück werden.

Das Jahr 2025 hat uns erneut gezeigt, wie wertvoll Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung sind. Ich bin dankbar für das große Engagement, welches viele von Ihnen Tag für Tag in unserer Stadt einbringen. Dieses Miteinander ist die Grundlage dafür, dass wir unsere Stadt auch weiterhin stark, lebenswert und zukunftsfähig gestalten können.

Mein besonderer Dank gilt

• allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Schrozberg für ihre engagierte und verlässliche Arbeit im vergangenen Jahr,
• dem Gemeinderat und den Ortsvorstehern für die konstruktive, vertrauensvolle und stets angenehme Zusammenarbeit,
• unseren Kirchen, Vereinen, Institutionen und Gruppen für ihr unschätzbar wertvolles ehrenamtliches Engagement, das unsere schöne Stadt in so vielen Bereichen bereichert,
• der Feuerwehr, den Hilfsorganisationen und allen Pflegediensten für ihre unermüdliche Einsatzbereitschaft und ihre selbstlose Hilfe zum Wohl unserer gesamten Bürgerschaft,
• den Landwirtinnen und Landwirten für die Pflege und den Erhalt unserer Kulturlandschaft sowie dafür, dass sie täglich an der Grundlage unseres Lebens arbeiten, und
• dem Handel und Gewerbe für ihren wichtigen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Stärke unserer Stadt.

Für das neue Jahr haben wir uns viel vorgenommen: Wir wollen wichtige Projekte weiter voranbringen sowie unsere Infrastruktur modernisieren und dies in finanziell schweren Zeiten. Sicherlich wird es auch Einschränkungen geben und nicht alle Wünsche werden erfüllt werden können. Trotzdem bin ich mir sicher, dass wir diese Aufgaben und Herausforderungen gemeinsam bewältigen können.

Ich wünsche Ihnen ein friedvolles, gesundes und glückliches Jahr 2026 – voller schöner Begegnungen in unserer liebenswerten Stadt. Lassen Sie uns auch im neuen Jahr mutig gemeinsam nach vorne blicken.

 

Ihre

Jacqueline Förderer

Bürgermeisterin

 

 

 

Gutscheinkarten 2026 für den Landesfamilienpass können abgeholt werden!
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Gutscheinkarten 2026 für den Landesfamilienpass können abgeholt werden!

Gutscheinkarte 2026 für den Landesfamilienpass

Die Gutscheinkarten 2026 für die Landesfamilienpässe können im Rathaus Schrozberg, Krailshausener Straße 15, Sozialamt, Zi. 105  während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Der gültige Landesfamilienpass ist bitte dazu vorzulegen! Es erfolgt wie schon im letzen Jahr keine automatische Zusendung mehr, damit die Berechtigungen aktualisiert werden können. 

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten sind ab sofort bei den Städten und Gemeinden im Land erhältlich und richten sich besonders an Familien mit mehreren Kindern und in besonderen Lebenslagen.

„Der Landesfamilienpass entlastet Familien ganz konkret und eröffnet Kindern echte Teilhabe vom Museumsbesuch bis zum Freizeitpark. Wir wollen Kindern die Möglichkeit geben, gut aufzuwachsen und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben – mit fairen Chancen auch und gerade für benachteiligte Familien. Gerade in schwierigen Zeiten wollen wir Familien positive Erlebnisse ermöglichen, die sonst nicht selten am Geld scheitern. Über 140 Angebote unserer Kooperationspartner laden Familien zu spannenden gemeinsamen Aktivitäten ein“, ist in einer Presseverlautbarung der Landesregierung zu lesen. „Mit dem Landesfamilienpass schaffen wir dafür wertvolle Anregungen und günstige Gelegenheiten.“

Hinweis zu den Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses sowie das jährliche Gutscheinheft:
Den Pass können folgende Personengruppen erhalten:

Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Familien mit nur einem Elternteil mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind und Familien, die Grundsicherung erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Wohngeldberechtigte und Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Dazu muss in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt werden. Die Inhaber des Passes sind berechtigt, einmal jährlich die auf den Gutscheinen genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Neben der berechtigten Person können noch zusätzlich vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, max. zwei Personen sind aber jeweils nur gleichzeitig zur Begleitung berechtigt. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es beim Sozialamt der Stadt Schrozberg, Frau Anna Jurk, unter der Telefonnummer 07935/707-21 oder E-mail: anna.jurk@schrozberg.de

__br.concept, Öffentliche Bekanntmachungen

Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückschneiden!

Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen und Gehwegen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, insbesondere der Fußgänger, beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig ausgeästet und auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.

Aus diesem Anlass wird auf die Bestimmungen über das Auslichten von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzen entlang von Straßen und Gehwegen hingewiesen. Danach sind Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen bzw. Gehwegen verpflichtet, diese Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass folgende Lichträume frei bleiben:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn und über den Straßenbanketten, 2,50 m über Rad- und Gehwegen. Auch die Lichtkegel von Straßenleuchten sollte vom Bewuchs befreit werden – und auch bei befahrbaren und für den Allgemeingebrauch bestimmten Waldwegen gilt diese Regelung !

Bitte denken Sie bei Ihrem Rückschnitt auch bereits an den Wachstumsschub im Frühjahr und Sommer.

Aus Rücksicht auf die Vegetationszeit und die Brutzeiten der Vögel sollte bis Ende Februar die Gehölzpflege abgeschlossen sein.

Die Stadt Schrozberg bittet deshalb die Lichtraumprofile wie aufgeführt freizuschneiden, um so zu gewährleisten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den genannten Bereichen sichergestellt ist.

Ferner bitten wir auch darum, ggf. Straßenlampen freizuschneiden, damit eine optimale Ausleuchtung des Straßenraums gewährleistet ist.

In diesem Zusammenhang wird besonders auf die Schonfrist bei der Baum- und Gehölzpflege außerhalb gärtnerischer Anlagen hingewiesen, die laut Naturschutzgesetz vom 01.03. bis 31.10. eines Jahres dauert.

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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