Gutscheinkarte 2026 für den Landesfamilienpass
Die Gutscheinkarten 2026 für die Landesfamilienpässe können im Rathaus Schrozberg, Krailshausener Straße 15, Sozialamt, Zi. 105 während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Der gültige Landesfamilienpass ist bitte dazu vorzulegen! Es erfolgt wie schon im letzen Jahr keine automatische Zusendung mehr, damit die Berechtigungen aktualisiert werden können.
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten sind ab sofort bei den Städten und Gemeinden im Land erhältlich und richten sich besonders an Familien mit mehreren Kindern und in besonderen Lebenslagen.
„Der Landesfamilienpass entlastet Familien ganz konkret und eröffnet Kindern echte Teilhabe vom Museumsbesuch bis zum Freizeitpark. Wir wollen Kindern die Möglichkeit geben, gut aufzuwachsen und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben – mit fairen Chancen auch und gerade für benachteiligte Familien. Gerade in schwierigen Zeiten wollen wir Familien positive Erlebnisse ermöglichen, die sonst nicht selten am Geld scheitern. Über 140 Angebote unserer Kooperationspartner laden Familien zu spannenden gemeinsamen Aktivitäten ein“, ist in einer Presseverlautbarung der Landesregierung zu lesen. „Mit dem Landesfamilienpass schaffen wir dafür wertvolle Anregungen und günstige Gelegenheiten.“
Hinweis zu den Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses sowie das jährliche Gutscheinheft:
Den Pass können folgende Personengruppen erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Familien mit nur einem Elternteil mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind und Familien, die Grundsicherung erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Wohngeldberechtigte und Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Dazu muss in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt werden. Die Inhaber des Passes sind berechtigt, einmal jährlich die auf den Gutscheinen genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Neben der berechtigten Person können noch zusätzlich vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, max. zwei Personen sind aber jeweils nur gleichzeitig zur Begleitung berechtigt. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Weitere Informationen gibt es beim Sozialamt der Stadt Schrozberg, Frau Anna Jurk, unter der Telefonnummer 07935/707-21 oder E-mail: anna.jurk@schrozberg.de